Fakultätsentwicklung
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Fakultätsentwicklung bezeichnet in Deutschland die Förderung von Fakultäten an Hochschulen und Universitäten in personeller und organisatorischer Sicht. Ziel ist nicht die Förderung der Hochschule, sondern die Förderung der einzelnen Fakultät. Dieses Konzept ergibt sich aus der Kritik an Studiengebühren, die oftmals vom Land erhoben werden, jedoch eigentlich nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn damit nicht die Hochschule, sondern die Fakultät gefördert wird.