Hausfriedensbruch (Deutschland)
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Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland – trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“) – ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt.