Allmende
Rechtsform für Grundbesitz gemeinschaftlichen Eigentums / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erklärt die Rechtsform; Siehe auch: Allmend, Stadion, Allmende – Zeitschrift für Literatur bzw. Digitale Allmende.
Die Allmende (auch die Gemeindeflur oder das Gemeindegut; in der Schweiz die Allmend, Allmeind oder Allmein) ist ein Teil des Gemeindevermögens (Landfläche, Gewässer, Wald), das als gemeinschaftliches Eigentum von der gesamten Bevölkerung benutzt werden darf.