Bulgarische Staatsangehörigkeit
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Die bulgarische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum seit 1878/1908 entstandenen Staatsverband von Bulgarien.
Die Begriffe podanik (bulgarisch поданик, davon hergeleitet: поданство podanstwo „Staatsbürgerschaft“) und graschdanin (гражданин) waren bis 1948 annähernd synonym für „Staatsbürger“. Seitdem verwendet man vor allem letzteren, da podanik nun mehr mit „Untertan“ in Verbindung gebracht wird.
Seit Wiederentstehen eines bulgarischen Staatswesens blieben die Grenzen bis 1945 vielfachen Veränderungen unterworfen, was infolge Staatensukzession auch immer Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit der Bewohner hatte bzw. mehrfach zu zwangsweisen Umsiedlungen („ethnischen Säuberungen“) führte.[1]
Da das Staatsgebiet lange ungenau umgrenzt blieb, hatte die Schaffung einer „bulgarischen Identität“ für das Staatsvolk eine hohe Priorität.[2] Die Definition erfolgte über Sprache und Religion – wobei gerade in den Randgebieten das griechisch-orthodoxe Patriarchat mit dem bulgarischen Exarchat in Konkurrenz stand. Die Regelungen zur Verleihung der bulgarischen Staatsangehörigkeit, die nur anfangs auf dem Geburtsortsprinzip basierten, folgen seit 1911 primär dem Abstammungsprinzip und sind ein Ausdruck dieser Identitätsdefinition.