Bürgerhaus
repräsentatives Wohnhaus eines Stadtbürgers / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert Architekturgeschichte, zu Versammlungsstätten siehe Dorfgemeinschaftshaus.
Unter einem Bürgerhaus versteht man in der Kunstgeschichte das oftmals repräsentative Wohnhaus eines Stadtbürgers. Der Begriff wird nur für historische Häuser in einem verdichteten, in der Regel altstädtischen Umfeld verwendet und lässt sich somit von der Villa abgrenzen.
In jüngerer Zeit wird der Begriff auch für öffentliche, von der Stadt getragene Veranstaltungsgebäude gebraucht, die auch Bürgergemeinschaftshaus oder Stadthaus genannt werden.