Immaterieller Schaden
Rechtsbegriff: Schäden an nicht geldwerten Gütern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als immaterieller Schaden (auch Nichtvermögensschaden) ist ein Schaden definiert, der kein Vermögensschaden ist, also nicht geldwerte Rechtsgüter, sondern beispielsweise Körper, Freiheit oder Ehre betrifft.
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland und Österreich dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.