Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Organisationsform in Deutschland, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdankt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.