Litauische Staatsbürgerschaft
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Die litauische Staatsbürgerschaft (pilietybė) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Litauens, das als unabhängiges Staatswesen 1919–40 und seit 1991 existiert. Vor der Etablierung der Sowjetmacht waren die Bewohner Untertanen des Zaren.[1]