Schweizer Truppen in kurpfälzischen Diensten
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Die eine Schweizer Truppe in kurpfälzischen Diensten, von den Kurfürsten der Pfalzgrafschaft bei Rhein mehrmals aufgehoben und wiedererrichtet, war eine Schweizer Leib-Garde.
Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizer Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.
Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).