Telemedien
Rechtsbegriff für elektronische, meist internetbasierte, Informations- und Kommunikationsdienste / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Telemedien war ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, insbesondere eine Vielzahl von Internetdiensten. Der Begriff wurde unter anderem im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder sowie im Telemediengesetz des Bundes verwendet. Er wurde durch den nicht deckungsgleichen Begriff des digitalen Dienstes abgelöst.