Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
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Zensur in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Thema aus der politischen Diskussion in Deutschland. Inhaltlich betrifft es unterschiedliche Bereiche: die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Kunst und den Jugendschutz. Ähnlich wie in anderen demokratischen Ländern ist die Frage, ob bestimmte Ereignisse, Maßnahmen, Zustände und Gesetze als Zensur bezeichnet werden können, gesellschaftlich umstritten. Eine Vorzensur als Zensur im klassischen Sinn ist nach dem Grundgesetz Artikel 5 („Eine Zensur findet nicht statt.“) verfassungswidrig. Das Thema „Zensur“ ist Bestandteil einer gesellschaftlichen Debatte über staatliche und behördliche Eingriffe wie Ermittlungen und Indizierungen durch die BzKJ, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen sind, aber in Teilen der Gesellschaft als „Zensur“ wahrgenommen werden.