Gemeinnützigkeit
Verhalten, das dem Gemeinwohl dient / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Gemeinnützig ist ein Begriff aus dem Steuerschuldrecht und bezeichnet eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Auch mit der spezialgesetzlich geregelten Wohnungsgemeinnützigkeit waren in Deutschland gewisse Steuervergünstigungen verbunden.[1]
Das Prinzip der Gemeinnützigkeit in den Wirtschaftswissenschaften, die soziale Marktwirtschaft und die Gemeinwohl-Ökonomie wollen freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich und dem Gemeinwohl verbinden.