Autokephalie (Kirche)
Kirchenrechtliche Unabhängigkeit regionaler Volkskirchen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mit dem Begriff Autokephalie (autokephal „eigenständig“; aus altgriechisch αὐτός autós ‚selbst‘ und κεφαλή kephalē ‚Haupt‘) wird in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen[1] die kirchenrechtliche Unabhängigkeit von Nationalkirchen bezeichnet. Eine autokephale Kirche untersteht keiner anderen Kirche. Kennzeichen der Autokephalie ist die Möglichkeit, aus den eigenen Reihen Oberhäupter zu wählen (Patriarchen und Metropoliten), selbständig Gesetze zu erlassen und Heilige zu kanonisieren. In Dogmatik und Kult wird dagegen die Einheit der autokephalen Kirchen untereinander gewahrt.