Benutzer:Konsti/Botschafter
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Dies ist eine Liste aller Botschafter und ranghöchster Vertreter des Königreichs Preußen (1817–1866), des Norddeutschen Bundes (1866–1871), des Deutschen Reiches (1871–1945) und der Bundesrepublik Deutschland (seit 1951) sowie aller Ständigen Vertreter bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Außerdem werden die Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR erfasst. Für die Botschafter und Ständigen Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik siehe Liste der Botschafter der Deutschen Demokratischen Republik.
Einzug findet dabei immer der ranghöchste Vertreter im jeweiligen Gastland, sofern diplomatische Beziehungen zu diesem bestanden und eine diplomatische Vertretung bestand. Dabei kommen die Titel Gesandter, Botschafter, Geschäftsträger (ad interim) und Ständiger Vertreter vor. Sollte der Botschafter abwesend, krank oder nicht vorhanden sein (durch Ableben, Abzug oder Nichtbenennung), ist sein Ständiger Vertreter höchster Diplomat im Gastland. Jener ist für gewöhnlich der dienstälteste Mitarbeit im Stab der jeweiligen Botschaft. Dieser Ständige Vertreter ist für die entsprechende Zeit Geschäftsträger (franz. Chargé d'affaires) der diplomatischen Angelegenheiten zwischen Gast- und Herkunftsland. Gesandte (lat. legati) sind Diplomaten, die vom Rang her mit einem Botschafter ähnlich stehen, allerdings keine Botschaft mit Amtsbezirk im verwalten und für gewöhnlich keine Konsulartätigkeiten erledigen.
Den Amtsbezirken eines Botschafters sind bei Notwendigkeit (General-)konsulate untergeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet hierbei zwischen Generalkonsul und Honorarkonsuln. Letztere besitzen meist die Nationalität des Gastlandes und sind befugt, konsularische Amtshandlungen auszuüben. Erstere sind deutsche Beamte, die einem Generalkonsulat vorstehen. Für eine vollständige Übersicht siehe Liste deutscher Auslandsvertretungen.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 194 Staaten, Botschaften bestehen in 149 Ländern (Stand: August 2008).[1] Botschafter können in mehreren Staaten gleichzeitig akkreditiert werden. Ein Botschafter kann beispielsweise neben der Vertretung in seinem Gastland zusätzlich noch in einem Staat akkreditiert sein, in dem keine deutsche Botschaft unterhalten wird.
Es ergeben sich im Zuge der beiden Weltkriege regelmäßige Lücken. Zum Teil wurden Botschafter abgezogen, nach dem Zweiten Weltkrieg war das besetzte Deutsche Reich jedoch zunächst nur durch Schutzmächte im Ausland vertreten und durch das Petersberger Abkommen die junge Bundesrepublik außenpolitisch reglementiert.