Frauenwahlrecht in Westeuropa
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Das Frauenwahlrecht in Westeuropa wurde in den verschiedenen Staaten zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt: Eine erste Welle (Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich) gab es im bzw. nach dem Ersten Weltkrieg. Frankreich folgte im Zweiten Weltkrieg, am 21. April 1944. In Belgien erfolgte die Einführung des allgemeinen aktiven und passiven Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg, am 27. März 1948.[1]
In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welche ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden, doch sie war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen allerdings noch weitere 20 Jahre. Dieses Beispiel zeigt, dass das Frauenwahlrecht auf kommunaler Ebene später eingeführt wurde als auf nationaler. In vielen anderen Ländern wurde dagegen das kommunale Wahlrecht Frauen vor dem nationalen Wahlrecht gewährt und war daher ein Wegbereiter.
Liechtenstein war das letzte Land Europas, in dem Frauen das aktive und passive Wahlrecht auf nationaler Ebene erhielten, am 1. Juli 1984.
Während in vielen Staaten die Einführung durch eine Abstimmung des Parlaments erreicht wurde, erfolgte in Frankreich die Einführung während des Zweiten Weltkrieges per Verordnung.