Rechtsgeschäft
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Ein Rechtsgeschäft (lateinisch negotium juridicum) beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.[1] Typische Beispiele für Rechtsgeschäfte sind auf schuldrechtlicher Ebene das Verpflichtungsgeschäft und auf dinglicher Ebene das Verfügungsgeschäft.
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